Stiftungszweck – Fördergrundsätze

Den Stiftungszweck und damit die Fördergrundsätze (Mittelverwendung) regelt die nachfolgend auszugsweise wiedergegebene

STIFTUNGSSATZUNG

§ 2

Zum Zweck der Stiftung gehören:

  • Die Pflege des kulturellen und religiösen Erbes der Grafschaft Glatz, einschließlich der Musik, Dichtung, Literatur und Kunst
  • Erhaltung von Kulturgütern und geschichtlichen Dokumenten
  • Die Förderung des Interesses und von Arbeiten zur Kultur, Kunst und Geschichte der Grafschaft Glatz

Der Stiftungszweck soll verwirklicht, werden durch:

  • Förderung der deutschen Volksgruppe in der Grafschaft Glatz in Polen und Tschechien
  • Finanzielle Unterstützung von Arbeiten zur Kultur, Kunst und Geschichte der Grafschaft Glatz
  • Herausgabe von einschlägigen Schriften, die Bereithaltung von Arbeitsmaterial und der Sammlung und Archivierung von Dokumenten und Gegenständen
  • Organisation von Vorträgen, Tagungen und religiösen Veranstaltungen

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

...

§ 6

Dem Stiftungsbeirat gehören an:

  1. der Visitator für Priester und Gläubige aus der Grafschaft Glatz in Münster,
  2. ein Vertreter des Glatzer Gebirgsvereins mit derzeitigem Sitz in Braunschweig
  3. ein Vertreter der Grafschafter Gemeinschaft
  4. ein Vertreter der Grafschafter Jugend (Junge Grafschaft)
  5. ein Vertreter des Pastoralrates und
  6. die Hauptstifter bzw. ein Erbe von ihnen

Der Stiftungsbeirat hat ... über die Mittelverwendung in der Stiftungsversammlung zu beschließen.

§ 9

Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ...